Nein.Ein Zeitwertkonto schafft keinen automatischen Freistellungsanspruch. Teilnehmerkreis, Zwecke, Fristen, Dauer und Genehmigung werden vorab geregelt.
Mehr Freiheit.Ohne Kontrollverlust.
Ein Zeitwertkonto klingt attraktiv. Entscheidend ist aber nicht nur, wofür es später genutzt wird. Wertguthaben kann heute aufgebaut werden, damit Beschäftigte später Arbeitszeit reduzieren, Auszeiten finanzieren oder den Übergang in den Ruhestand gestalten können.
Genau diese Fragen müssen vor der Einführung beantwortet sein.
Vier berechtigte Fragen.Vier klare Antworten.
Entscheidend sind Kontrolle, Planbarkeit und Verwaltungsaufwand. Deshalb klären wir zuerst die vier Arbeitgeberfragen – erst danach die Technik.
Auch das lässt sich steuern.Das Regelwerk legt fest, was eingebracht werden darf. Überstunden können ausgeschlossen, begrenzt oder genehmigungspflichtig gemacht werden.
Das muss gerade nicht so sein.Kontenführung und wiederkehrende Administration können beim Systempartner liegen. Beschäftigte sehen Kontostand und Informationen digital selbst.
Gerade darin liegt die Stärke.Je nach Vereinbarung kann ein Wertguthaben Sabbatical, Pflege, Elternzeit, Weiterbildung, Teilzeit oder den Ruhestandsübergang finanzieren.
Die eigentliche Stärke eines Zeitwertkontos ist nicht, dass Beschäftigte heute schon wissen müssen, wann sie einmal frei haben wollen.
Sie schaffen sich eine Zeitreserve. Das Unternehmen schafft dafür ein einheitliches System. Die konkrete Verwendung kann Jahre später relevant werden.
Bruttoentgeltwird zu finanzierter Zeit.
Beschäftigte verzichten heute auf die Auszahlung vereinbarter Entgelt- oder Zeitbestandteile. Daraus entsteht ein Wertguthaben, aus dem später eine bezahlte Freistellung oder reduzierte Arbeitszeit finanziert werden kann.
Ansparen
Vereinbarte Entgeltbestandteile oder in Geld umgerechnete Zeit werden dem Wertguthaben gutgeschrieben. Das Guthaben wird als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung geführt.
Anlegen und sichern
Das Guthaben kann zum Beispiel über Versicherung, Bank- oder Fondslösungen angelegt werden. Soweit gesetzlich erforderlich, muss der Arbeitgeber es einschließlich der beitragsbezogenen Bestandteile wirksam gegen Insolvenz schützen.
Zeit nutzen
Während einer vereinbarten Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung erhält der Beschäftigte laufendes Entgelt aus dem Wertguthaben. Dann werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt; der Sozialversicherungsschutz kann dadurch fortbestehen.
Arbeitgeberwechsel
Das Guthaben kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser zustimmt und eine Wertguthabenvereinbarung besteht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist alternativ eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund möglich.
Sabbatical ohne Personalchaos.
Ein Zeitwertkonto macht eine Auszeit nicht spontaner. Es kann sie früher sichtbar und dadurch planbarer machen.
Die Auszeit beginnt lange vor dem Abflug.
Vorlaufzeiten, Genehmigung und Freistellungsrahmen werden vorher geregelt. Damit entsteht aus einem individuellen Wunsch ein planbarer Personalprozess.
Früher aufhören, ohne heute alles festzulegen.
Ein Wertguthaben kann über Jahre aufgebaut und später für eine Freistellungsphase oder eine Reduzierung eingesetzt werden. Gerade bei alternden Belegschaften wird daraus ein strategisches Personalinstrument.
Altersteilzeit und Zeitwertkonto folgen unterschiedlichen Logiken.
Sabbatical, Pflege, Elternzeit oder Teilzeit sind mögliche Anwendungen. Die eigentliche Systemfrage lautet: Wie wird die Lebensphase finanziert und geregelt?
| Frage | Altersteilzeit | Zeitwertkonto |
|---|---|---|
| Worum geht es? | Rentennaher Übergang | Finanzierung verschiedener Lebensphasen und Übergänge |
| Wann wird entschieden? | Typischerweise rentennah | Aufbau kann lange vorher beginnen |
| Wie wird finanziert? | Teilzeitentgelt mit gesetzlich vorgesehener Arbeitgeberaufstockung und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträgen | Aus vorher aufgebautem Wertguthaben. Eine zusätzliche Arbeitgeberaufstockung ist nicht erforderlich. |
| Was ist planbar? | Ein spezifisches Übergangsmodell | Mehrere mögliche spätere Verwendungen innerhalb des vereinbarten Rahmens |
| Arbeitgeberlogik | Ruhestandsübergang organisieren | Ein langfristiges Regelwerk für unterschiedliche Lebensphasen schaffen |
Später Lebenszeit gestalten.
Das Zeitwertkonto ist keine Insellösung. Es ist ein Baustein im Employee Lifecycle: Wertguthaben wird früh aufgebaut und kann später für Auszeiten, Arbeitszeitreduzierung oder den Übergang in den Ruhestand genutzt werden.
Im Arbeitgeberversorgungswerk wird das Zeitwertkonto mit den weiteren Bausteinen der Arbeitgeberversorgung eingeordnet. So wird sichtbar, welches Instrument in welcher Lebens- und Beschäftigungsphase welchen Zweck erfüllt.
HR muss das Zeitwertkonto nicht selbst verwalten.
Die Steuerung bleibt beim Arbeitgeber. Kontenführung und wiederkehrende Administration können – je nach Lösung – beim spezialisierten Systempartner liegen.
Beim Arbeitgeber bleibt die Steuerung
Das Unternehmen definiert Regeln und entscheidet über Freistellungen.
- Teilnehmerkreis, Einbringung und Vorlaufzeiten
- Freistellungsregeln und Genehmigungen
- Schnittstelle zur Entgeltabrechnung
- Einbindung von Betriebsrat oder Personalrat
Beim Systempartner kann Administration liegen
Wiederkehrende technische und administrative Aufgaben können extern organisiert werden.
- Kontenführung und Buchungen
- Wertmitteilungen und Nachweise
- Unterstützung bei der Insolvenzsicherung
- Digitale Mitarbeiteransicht, sofern vorgesehen
Der Mitarbeiter schaut selbst nach.
Mit einer digitalen Mitarbeiteransicht werden Kontostand, Entwicklung und Regeln direkt sichtbar. Das reduziert einfache Rückfragen an HR.
Nicht nur Industrie. Auch für kommunale Arbeitgeber spannend.
Die Lifecycle-Logik bleibt dieselbe.Die konkrete Anwendung unterscheidet sich nach Arbeitgeberwelt.
Lebensarbeitszeitin Industrie und Mittelstand
Besonders interessant, wenn Fachkräftesicherung, alternde Belegschaften, körperlich belastende Tätigkeiten und individuelle Übergangswünsche gleichzeitig zusammenkommen.
- Demografie und Personalübergänge planbarer machen
- Sabbaticals als geregelten Prozess organisieren
- Bindung durch echte Lebensphasenflexibilität stärken
- Tarifliche Regelungen und bestehende Langzeitkonten vor Einführung prüfen
Langzeitkontenim kommunalen Bereich
Der TVöD sieht Langzeitkonten ausdrücklich vor. Arbeitgeber und Beschäftigte können die Einrichtung vereinbaren. Auf betrieblicher Ebene kann die Ausgestaltung durch Betriebsvereinbarung oder einvernehmliche Dienstvereinbarung geregelt werden, einschließlich der Einbringung von Entgeltbestandteilen.
- Sabbatical und Arbeitszeitreduzierung
- Kinderbetreuung und Pflegezeit
- Klare Beteiligung des Personalrats und definierte Regeln
Ein Zeitwertkontoist keine Einzelmaßnahme.Es braucht einfunktionierendes System.
Die Arbeitgeberlogik bleibt klar: Bedarf verstehen, Regeln festlegen, Administration organisieren, Freistellungen planbar machen und das Modell so erklären, dass Beschäftigte es selbst verstehen können.
Was danach meist noch geklärt wird.
Wie funktioniert das Ansparen steuer- und sozialversicherungsrechtlich?
Vereinbarte Entgeltbestandteile werden nicht ausgezahlt, sondern dem Wertguthaben zugeführt. Das Wertguthaben ist als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu führen. Sozialversicherungsbeiträge werden dabei grundsätzlich noch nicht an die Einzugsstellen abgeführt; sie werden erst bei der späteren Auszahlung aus dem Wertguthaben oder bei einem sogenannten Störfall fällig.
Muss das Wertguthaben gegen Insolvenz gesichert werden?
Grundsätzlich ja, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen des § 7e SGB IV erfüllt sind. Der Insolvenzschutz muss das Wertguthaben einschließlich der beitragsbezogenen Bestandteile erfassen und vom übrigen Unternehmensrisiko wirksam trennen, zum Beispiel über geeignete Treuhand- oder Verpfändungsmodelle. Für bestimmte öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren zulässig ist oder deren Zahlungsfähigkeit gesetzlich gesichert ist, gilt die gesetzliche Insolvenzschutzpflicht nicht.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter kündigt und den Arbeitgeber wechselt?
Das Wertguthaben verfällt nicht. Es kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dort eine Wertguthabenvereinbarung besteht und der neue Arbeitgeber der Übertragung zustimmt. Alternativ kann der Beschäftigte bei Erfüllung der gesetzlichen Mindesthöhe eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangen. Ist keine Übertragung möglich oder gewünscht, kommt grundsätzlich die steuer- und beitragspflichtige Auflösung als sogenannter Störfall in Betracht.
Was passiert nach einer Übertragung beim bisherigen Arbeitgeber?
Mit der wirksamen Übertragung gehen die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten auf den neuen Arbeitgeber beziehungsweise auf die Deutsche Rentenversicherung Bund über. Der bisherige Arbeitgeber überträgt das Wertguthaben nach den gesetzlichen Vorgaben und führt es danach nicht weiter. Bei einer Auszahlung als Störfall müssen dagegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet und abgeführt werden.
Kann jeder kleine Restbetrag auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden?
Nein. Für die Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangt § 7f SGB IV eine gesetzliche Mindesthöhe. Im Jahr 2026 liegt sie bei 23.730 Euro einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Eine Übertragung auf einen zustimmenden neuen Arbeitgeber ist von dieser DRV-Mindestgrenze unabhängig. Nach einer Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Rückübertragung beziehungsweise spätere Weiterübertragung auf einen neuen Arbeitgeber ausgeschlossen.
Haftet der Arbeitgeber nur für das, was gerade auf dem Anlagekonto steht?
So pauschal nicht. Der Arbeitgeber hat eigene gesetzliche Pflichten. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Führung des Wertguthabens, der gesetzliche Werterhalt bei Inanspruchnahme und ein ausreichender Insolvenzschutz. Führt ein ungeeigneter oder unzureichender Insolvenzschutz zu einem Schaden, kann der Arbeitgeber dafür haften. Zusätzliche Rendite- oder Zinszusagen können weitere Finanzierungsrisiken auslösen und sollten deshalb im Regelwerk und in der Anlagearchitektur sauber begrenzt werden.
Wer trägt das Kapitalanlagerisiko?
Das hängt von der gewählten Architektur und den Zusagen ab. Gesetzlich muss bei der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens der angelegte Betrag gewährleistet sein. Wer darüber hinaus eine feste Verzinsung verspricht, übernimmt zusätzliche Risiken. Deshalb sollte die Anlage so gewählt werden, dass Werterhalt, gewünschte Renditechance, Laufzeit und Arbeitgeberrisiko zusammenpassen.
Hat ein Mitarbeiter mit Zeitwertkonto automatisch Anspruch auf eine Freistellung?
Nein. Die Voraussetzungen und Verwendungszwecke werden in der Wertguthabenvereinbarung und gegebenenfalls in betrieblichen oder tariflichen Regelungen festgelegt. Für konkrete Freistellungen können Ankündigungsfristen und Genehmigungsprozesse vorgesehen werden.
Müssen Überstunden eingebracht werden können?
Nein. Das Unternehmen legt im Regelwerk fest, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile eingebracht werden dürfen. Überstunden können ausgeschlossen oder begrenzt werden. Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit bleiben davon unberührt.
Kann die Administration ausgelagert werden?
Ja. Das BMAS nennt ausdrücklich die Möglichkeit einer externen Administration. Welche Aufgaben konkret ausgelagert werden und welche Schnittstellen zum Arbeitgeber bestehen, muss im Modell sauber festgelegt werden.
Ist das auch im TVöD möglich?
Ja. § 10 Abs. 6 und 7 TVöD sieht die Einrichtung von Langzeitkonten vor. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt nach den tariflichen Vorgaben und unter Beteiligung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats.
Erst Spielregeln klären.Dann über das Konto sprechen.
Wir prüfen zuerst, ob ein Zeitwertkonto zum Arbeitgeber passt. Danach werden Regelwerk und Umsetzung getrennt betrachtet.
Unabhängige Prüfung zuerst
Holger Kortegast prüft als unabhängiger Verbandssachverständiger für betriebliche Versorgungswerke Ziele, Zielgruppen, Regeln und Schnittstellen. Erst dann steht fest, ob das Modell passt.
Spezialisierter Systempartner danach
Wenn das Konzept trägt, wird ein auf Zeitwertkonten spezialisierter Systempartner für Kontenführung, Absicherung und technische Umsetzung ausgewählt.
Gespräch mit Deutsche Benefit Services GmbH
Im ersten Gespräch klären wir Ziel, Teilnehmerkreis, Verwendungszwecke und Verantwortlichkeiten.