Ein konkretes Übergangsmodell
Nach dem Altersteilzeitgesetz ist Altersteilzeit grundsätzlich ab 55 möglich, setzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus und reduziert die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte. Der Arbeitgeber muss gesetzliche Aufstockungsleistungen und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge erbringen.
- kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch
- rentennaher Übergang
- Gleichverteilungs-, Block- oder anderes vereinbartes Modell
- Arbeitgeberaufstockung nach AltTZG

